Richtlinien für Webseiten-Betreiber WEBSEITEN-BETREIBER  ·  WERBETREIBENDE
   

Webseiten-Betreiber, die am X-ADService Anzeigenmanagement teilnehmen, sind verpflichtet, die folgenden Richtlinien einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Richtlinien ist X-ADService berechtigt, Ihre Webseite/n von der Anzeigenschaltung auszuschließen, Auszahlungen einzubehalten und/oder Ihren X-ADService Account zu sperren.
Wir bemühen uns Webseiten-Betreiber über Verstöße zu informieren und zur Einhaltung der Richtlinien zu bewegen. Gleichzeitig behalten wir uns das Recht vor, Accounts jederzeit zu sperren. Im Falle einer Sperrung, ist eine weitere Teilnahme an X-ADService ausgeschlossen.

Die Richtlinien können sich jederzeit, ohne Vorankündigung, ändern. Entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuellen Richtlinien zu informieren und diese einzuhalten.
Bei Verständnisproblemen oder Unklarheiten ist der Webseiten-Betreiber verpflichtet sich selbständig zu informieren. Für Verstöße die auf Unklarheiten beruhen zeichnet der Webseiten-Betreiber verantwortlich.

Webseiten und Betreiber

Als Webseite werden alle auf einer Domain befindlichen Unterseiten definiert. Je Webseite darf nur eine WebmasterID verwendet werden. Zu Statistikzwecken stehen jedem Webseiten-Betreiber PromotionIDs zur Verfügung, welche er frei einsetzen kann.

Ungültige Einblendungen und Klicks

Nutzer müssen aus eigenem Interesse heraus auf X-ADService Anzeigen klicken. Jegliche künstliche Generierung von Einblendungen oder Klicks auf X-ADService Anzeigen ist untersagt. Hierzu gehören unter anderem wiederholte manuelle Einblendungen oder Klicks, die Verwendung von Robots und anderer Automatisierungs-Tools zur Einblendung- und Klickgenerierung, der Einsatz von Drittanbieterservices (z.Bsp. Pay-to-*, Autosurf-, Klick-Exchange-Programme) zur Einblendung- und Klickgenerierung sowie der Einsatz anderer missbräuchlicher Software.
Klicks auf X-ADService Anzeigen auf eigenen Webseiten (Eigenklicks) sind untersagt. Verstöße gegen diese Regeln führen zu einer Sperrung des Accounts und Einbehaltung eventueller Auszahlungen.

Aufforderung zu Klicks

Zur Qualitätssicherung von X-ADService Anzeigen ist es Webseiten-Betreibern verboten, Nutzern Ihrer Webseiten auf die Anzeigen hinzuweisen, Klicks auf die Anzeigen zu verlangen oder sonstige Methoden zur missbräuchlichen Einblendung- und Klickgenerierung einzusetzen.

Webseiten-Betreibern ist es unter anderem untersagt:

  • Nutzer durch Aufforderungen wie z.Bsp. 'Klicken Sie auf die Anzeige', 'Unterstützen Sie uns', 'Besuchen Sie unsere Sponsoren' o.ä. zum Klicken auf X-ADService Anzeigen zu animieren
  • Die Aufmerksamkeit des Nutzers auf die Anzeigen zu lenken, z.Bsp. durch Texte, Pfeile oder andere Grafikelemente
  • neben den Anzeigen irreführende Texte oder Grafiken zu platzieren
  • durch Massen-eMails oder unerwünschte Werbung für Webseiten zu werben
  • Nutzer oder Dritte für das Aufrufen oder Klicken von Anzeigen zu honorieren
  • irreführende Elemente neben X-ADService Anzeigen zu platzieren, z.Bsp. 'Empfohlene Webseiten'

Inhalt von Webseiten

Webseiten die am X-ADService Anzeigenmanagement Programm teilnehmen, müssen vorwiegend Inhalte in einer der unterstützten Sprachen enthalten.
Liste der unterstützten Sprachen:

  • deutsch

X-ADService Anzeigen dürfen nicht auf Webseiten mit folgenden Inhalten platziert werden:

  • Gewalt verherrlichende, rassistische, sowie Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen verunglimpfende Inhalte
  • im Sinne des Gesetzgebers des zuständigen Landes rechtswidrige Inhalte
  • Hacking-, Cracking-, Warez- und P2P-bezogene Seiten
  • urheberrechtlich geschützte Inhalte, es sei denn, der Webseiten-Betreiber verfügt über die erforderlichen Berechtigungen zur Nutzung dieser Inhalte
  • Illegale Drogen und Drogen-bezogene Inhalte
  • Glücksspiele oder Spielcasinos
  • Inhalten zu Programmen, die für das Einblenden- oder Klicken auf Anzeigen, das Besuchen von Webseiten oder Lesen von eMails honorieren
  • Verkauf oder Werbung für Bier und Spirituosen, Tabak und Tabak-bezogene Produkte, rezeptpflichtige Medikamente, Replikate oder Imitate von Markenprodukten
  • Verkauf oder Verbreitung von schulisch oder studentisch bezogenen Arbeiten
  • Weiterleitungsseiten oder Seiten die einen Download einleiten
  • Seiten die über keine eigenen Navigationselemente verfügen (z.Bsp. Bildergallerien)
  • Inhalte die der Selbstdarstellung einer Person dienen
  • Traffic- oder Besuchertauschsysteme (z.Bsp. Toplisten)
  • TGP Seiten und Webseiten mit TGP-ähnlichen Inhalten
  • sonstige Inhalte, die rechtswidrig sind, rechtswidrige Aktivitäten bewerben oder die Rechte anderer verletzen

X-ADService Anzeigen dürfen auf folgenden Webseiten nur nach Absprache mit X-ADService platziert werden:

  • Blogs und Webseiten mit Blog-ähnliche Inhalten und Strukturen

X-ADService Anzeigen dürfen nur auf öffentlichen Webseiten platziert und nicht in geschlossenen (registrierungspflichtigen) Communities eingesetzt werden. Unter anderem sind Clan-Seiten ausgeschlossen.

Verhalten von Webseiten und Anzeigen

Der von X-ADService bereitgestellte HTML-Code darf nicht geändert werden. Der HTML-Code muss direkt und unverändert in die Webseite eingefügt werden. Es dürfen weder Teile, noch das Verhalten der Anzeigen oder die Einblendung der Anzeige verändert werden.

X-ADService Layer dürfen nicht auf Webseiten eingesetzt werden, welche mit Pop-ups oder Pop-under oder Layern die Webseiten-Navigation beeinträchtigen, Browsereinstellungen verändern oder Downloads einleiten.

X-ADService anzeigen dürfen nicht auf Webseiten eingesetzt werden, die durch Aktionen einer Softwareanwendung aufgerufen werden.

X-ADService HTML-Code darf nicht in Softwareanwendungen integriert werden.

Webseiten, auf denen X-ADService Anzeigen platziert sind, dürfen nicht durch Software geladen werden, welche unter anderem Pop-ups auslöst, Nutzer auf Webseiten weiterleitet oder auf andere Weise die Navigation beeinträchtigt.

Der Webseiten-Betreiber ist dafür verantwortlich, das kein Traffic Dritter durch solche Verfahren auf Seiten geleitet wird, die X-ADService Anzeigen enthalten.

Anzeigenplatzierung

Webseiten-Betreibern ist es generell erlaubt, mit den durch X-ADService bereit gestellten Anzeigenformaten auf Ihrer Webseite innerhalb folgender Regeln zu experimentieren:

  • X-ADService darf nicht parallel mit folgenden Angeboten eingesetzt werden: View4Cash.de Go-Clicks.de Allsponsor.de Sponsorpro.de Klickpsonosr.de Deluxelink.de
  • X-ADService Anzeigen dürfen nur im sichtbaren Bereich einer Seite eingesetzt werden.
  • X-ADService Anzeigen dürfen nicht in Pop-ups, Pop-under, Layern oder eMails angezeigt werden.
  • X-ADService Anzeigen dürfen nur auf Seiten mit Content platziert werden. Der Einsatz auf IFrame-Seiten, welche lediglich der Anzeigenauslieferung dienen, ist untersagt.
  • Der von X-ADService bereitgestellte HTML-Code darf nicht als Sponsor Dritter eingesetzt werden (z.Bsp. Werbenetzwerke, Anzeigenrotationssytemen).
  • Der Webseiten-Betreiber muss sicherstellen, dass der Nutzer X-ADService Anzeigen in voller Größe und fehlerfrei angezeigt bekommt.
  • Teile von X-ADService Anzeigen dürfen nicht durch andere Seitenelemente verdeckt werden (z.Bsp. keine Einsatz von X-ADService Layer auf Seiten mit Flash-Elementen).
  • Jede Seite darf nur 1 Layer von X-ADService enthalten und keine weiteren eigenen Pop-up, Pop-under oder Layer-Elemente oder die dritter, wie z.Bsp. Pagepeels. Hierbei ist es egal ob diese Elemente vorher, zeitgleich oder zeitversetzt angezeigt werden. Ebenso sind Funktion, Form und Inhalt dieser Elemente unbedeutend.
  • Der Einsatz von Elementen und Techniken, die den Nutzer am Schließen von X-ADService Anzeigen hindern, ist verboten.
  • Es dürfen maximal 3 X-ADService Anzeigenelemente (exklusive Layer) pro Seite eingesetzt werden.
  • Seiten, die zu Werbezwecken erstellt wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
 
Stand: Mai 2008

 

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