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Webseiten-Betreiber, die am X-ADService Anzeigenmanagement teilnehmen, sind
verpflichtet, die folgenden Richtlinien einzuhalten. Bei Verstößen gegen
diese Richtlinien ist X-ADService berechtigt, Ihre Webseite/n von der
Anzeigenschaltung auszuschließen, Auszahlungen einzubehalten und/oder
Ihren X-ADService Account zu sperren.
Wir bemühen uns Webseiten-Betreiber über Verstöße zu informieren und zur
Einhaltung der Richtlinien zu bewegen. Gleichzeitig behalten wir uns das
Recht vor, Accounts jederzeit zu sperren. Im Falle einer Sperrung, ist eine
weitere Teilnahme an X-ADService ausgeschlossen.
Die Richtlinien können sich jederzeit, ohne Vorankündigung, ändern.
Entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie verpflichtet,
sich regelmäßig über die aktuellen Richtlinien zu informieren und diese
einzuhalten.
Bei Verständnisproblemen oder Unklarheiten ist der Webseiten-Betreiber
verpflichtet sich selbständig zu informieren. Für Verstöße die auf Unklarheiten
beruhen zeichnet der Webseiten-Betreiber verantwortlich.
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| Webseiten und Betreiber |
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Als Webseite werden alle auf einer Domain befindlichen Unterseiten definiert.
Je Webseite darf nur eine WebmasterID verwendet werden. Zu Statistikzwecken
stehen jedem Webseiten-Betreiber PromotionIDs zur Verfügung, welche er frei
einsetzen kann.
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| Ungültige Einblendungen und Klicks |
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Nutzer müssen aus eigenem Interesse heraus auf X-ADService Anzeigen klicken.
Jegliche künstliche Generierung von Einblendungen oder Klicks auf X-ADService
Anzeigen ist untersagt. Hierzu gehören unter anderem wiederholte manuelle
Einblendungen oder Klicks, die Verwendung von Robots und anderer
Automatisierungs-Tools zur Einblendung- und Klickgenerierung, der Einsatz von
Drittanbieterservices (z.Bsp. Pay-to-*, Autosurf-, Klick-Exchange-Programme)
zur Einblendung- und Klickgenerierung sowie der Einsatz anderer missbräuchlicher
Software.
Klicks auf X-ADService Anzeigen auf eigenen Webseiten (Eigenklicks) sind
untersagt. Verstöße gegen diese Regeln führen zu einer Sperrung des Accounts
und Einbehaltung eventueller Auszahlungen.
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| Aufforderung zu Klicks |
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Zur Qualitätssicherung von X-ADService Anzeigen ist es Webseiten-Betreibern
verboten, Nutzern Ihrer Webseiten auf die Anzeigen hinzuweisen, Klicks auf
die Anzeigen zu verlangen oder sonstige Methoden zur missbräuchlichen
Einblendung- und Klickgenerierung einzusetzen.
Webseiten-Betreibern ist es unter anderem untersagt:
- Nutzer durch Aufforderungen wie z.Bsp. 'Klicken Sie auf die Anzeige',
'Unterstützen Sie uns', 'Besuchen Sie unsere Sponsoren' o.ä. zum Klicken
auf X-ADService Anzeigen zu animieren
- Die Aufmerksamkeit des Nutzers auf die Anzeigen zu lenken, z.Bsp. durch
Texte, Pfeile oder andere Grafikelemente
- neben den Anzeigen irreführende Texte oder Grafiken zu platzieren
- durch Massen-eMails oder unerwünschte Werbung für Webseiten zu werben
- Nutzer oder Dritte für das Aufrufen oder Klicken von Anzeigen zu honorieren
- irreführende Elemente neben X-ADService Anzeigen zu platzieren, z.Bsp.
'Empfohlene Webseiten'
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| Inhalt von Webseiten |
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Webseiten die am X-ADService Anzeigenmanagement Programm teilnehmen, müssen
vorwiegend Inhalte in einer der unterstützten Sprachen enthalten.
Liste der unterstützten Sprachen:
X-ADService Anzeigen dürfen nicht auf Webseiten mit folgenden Inhalten platziert
werden:
- Gewalt verherrlichende, rassistische, sowie Einzelpersonen, Gruppen oder
Organisationen verunglimpfende Inhalte
- im Sinne des Gesetzgebers des zuständigen Landes rechtswidrige Inhalte
- Hacking-, Cracking-, Warez- und P2P-bezogene Seiten
- urheberrechtlich geschützte Inhalte, es sei denn, der Webseiten-Betreiber
verfügt über die erforderlichen Berechtigungen zur Nutzung dieser Inhalte
- Illegale Drogen und Drogen-bezogene Inhalte
- Glücksspiele oder Spielcasinos
- Inhalten zu Programmen, die für das Einblenden- oder Klicken auf Anzeigen,
das Besuchen von Webseiten oder Lesen von eMails honorieren
- Verkauf oder Werbung für
Bier und Spirituosen,
Tabak und Tabak-bezogene Produkte,
rezeptpflichtige Medikamente,
Replikate oder Imitate von Markenprodukten
- Verkauf oder Verbreitung von schulisch oder studentisch bezogenen Arbeiten
- Weiterleitungsseiten oder Seiten die einen Download einleiten
- Seiten die über keine eigenen Navigationselemente verfügen
(z.Bsp. Bildergallerien)
- Inhalte die der Selbstdarstellung einer Person dienen
- Traffic- oder Besuchertauschsysteme (z.Bsp. Toplisten)
- TGP Seiten und Webseiten mit TGP-ähnlichen Inhalten
- sonstige Inhalte, die rechtswidrig sind, rechtswidrige Aktivitäten bewerben
oder die Rechte anderer verletzen
X-ADService Anzeigen dürfen auf folgenden Webseiten nur nach Absprache mit
X-ADService platziert werden:
- Blogs und Webseiten mit Blog-ähnliche Inhalten und Strukturen
X-ADService Anzeigen dürfen nur auf öffentlichen Webseiten platziert und
nicht in geschlossenen (registrierungspflichtigen) Communities eingesetzt
werden. Unter anderem sind Clan-Seiten ausgeschlossen.
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| Verhalten von Webseiten und Anzeigen |
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Der von X-ADService bereitgestellte HTML-Code darf nicht geändert werden.
Der HTML-Code muss direkt und unverändert in die Webseite eingefügt werden. Es
dürfen weder Teile, noch das Verhalten der Anzeigen oder die Einblendung der
Anzeige verändert werden.
X-ADService Layer dürfen nicht auf Webseiten eingesetzt werden, welche mit
Pop-ups oder Pop-under oder Layern die Webseiten-Navigation beeinträchtigen,
Browsereinstellungen verändern oder Downloads einleiten.
X-ADService anzeigen dürfen nicht auf Webseiten eingesetzt werden, die durch
Aktionen einer Softwareanwendung aufgerufen werden.
X-ADService HTML-Code darf nicht in Softwareanwendungen integriert werden.
Webseiten, auf denen X-ADService Anzeigen platziert sind, dürfen nicht durch
Software geladen werden, welche unter anderem Pop-ups auslöst, Nutzer auf
Webseiten weiterleitet oder auf andere Weise die Navigation beeinträchtigt.
Der Webseiten-Betreiber ist dafür verantwortlich, das kein Traffic Dritter
durch solche Verfahren auf Seiten geleitet wird, die X-ADService Anzeigen
enthalten.
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| Anzeigenplatzierung |
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Webseiten-Betreibern ist es generell erlaubt, mit den durch X-ADService bereit
gestellten Anzeigenformaten auf Ihrer Webseite innerhalb folgender Regeln zu
experimentieren:
- X-ADService darf nicht parallel mit folgenden Angeboten eingesetzt werden:
View4Cash.de Go-Clicks.de Allsponsor.de Sponsorpro.de Klickpsonosr.de Deluxelink.de
- X-ADService Anzeigen dürfen nur im sichtbaren Bereich einer Seite eingesetzt
werden.
- X-ADService Anzeigen dürfen nicht in Pop-ups, Pop-under, Layern oder eMails
angezeigt werden.
- X-ADService Anzeigen dürfen nur auf Seiten mit Content platziert werden.
Der Einsatz auf IFrame-Seiten, welche lediglich der Anzeigenauslieferung
dienen, ist untersagt.
- Der von X-ADService bereitgestellte HTML-Code darf nicht als Sponsor Dritter
eingesetzt werden (z.Bsp. Werbenetzwerke, Anzeigenrotationssytemen).
- Der Webseiten-Betreiber muss sicherstellen, dass der Nutzer X-ADService
Anzeigen in voller Größe und fehlerfrei angezeigt bekommt.
- Teile von X-ADService Anzeigen dürfen nicht durch andere Seitenelemente
verdeckt werden (z.Bsp. keine Einsatz von X-ADService Layer auf Seiten mit
Flash-Elementen).
- Jede Seite darf nur 1 Layer von X-ADService enthalten und keine weiteren
eigenen Pop-up, Pop-under oder Layer-Elemente oder die dritter,
wie z.Bsp. Pagepeels. Hierbei ist es egal ob diese Elemente vorher, zeitgleich
oder zeitversetzt angezeigt werden. Ebenso sind Funktion, Form und Inhalt
dieser Elemente unbedeutend.
- Der Einsatz von Elementen und Techniken, die den Nutzer am Schließen von
X-ADService Anzeigen hindern, ist verboten.
- Es dürfen maximal 3 X-ADService Anzeigenelemente (exklusive Layer) pro
Seite eingesetzt werden.
- Seiten, die zu Werbezwecken erstellt wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
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| Stand: Mai 2008 |
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